Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Bei Pflanzen wird ein genetisches Konstrukt durch den Eintrag ins Patentregister geschützt. Dieses muss durch ein technisches Verfahren hergestellt werden und wiederholbar und gewerblich anwendbar sein. Zudem muss es neu sein und darf sich nicht aus dem Stand der Technik ergeben.
Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu erlauben, gegen Gebühr zu erlauben oder zu untersagen. Das Schutzrecht wird auf Zeit gewährt. In Österreich, Deutschland und EU-Patente werden in der Regel für 20 Jahre gewährt. Es gibt nationalstaatliche aber auch weltweite und Europäische Patente, jedoch noch kein EU-Patent.
Das Europäische Patent wird beim Europäischen Patentamt (EPA) angemeldet, auch das anschließende Verfahren zur Erteilung des Patents erfolgt über das EPA. Nach der Erteilung hat das Europäische Patent dieselbe Wirkung wie ein nationales Patent in jenen Staaten, die in der Anmeldung benannt wurden.